Das hat das Wahlprüfungsgericht in Bremen am Dienstag entschieden. Das Gericht wies vier Einsprüche aus der im Land Bremen zerstrittenen AfD zurück. Die Partei war nicht zu der Wahl zugelassen worden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses kann mit einer Beschwerde der Staatsgerichtshof angerufen werden. Gegen die Bürgerschaftswahl waren insgesamt acht Einsprüche eingegangen. Am 7. November wies das Gericht bereits vier zurück.
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