Der für das Bremer Landgericht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs in Leipzig ist schneller zu einer Entscheidung gekommen, als alle Prozessbeteiligten erwartet hatten. Deutschlands oberstes Gericht hat die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft nur vier Monate, nachdem es alle Akten erhalten hat, verworfen. Damit ist bestätigt: Die Bremerhavenerin Ekaterina B. wurde von ihrem Ehemann erst betäubt und dann erwürgt - aus der lebenslangen Haft kann der Verurteilte frühestens nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen.
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